1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Geschäfte, die der Käufer als Verbraucher
– also zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) – abschließt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere Bestätigung oder die Ausführung
des Auftrages verbindlich. Änderungen in unseren Angeboten durch den Käufer bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager, falls nichts anderes vereinbart wird. Soweit nichts anderes
angegeben ist, ist die gesetzliche Umsatzsteuer in unseren Preisen nicht enthalten. Umsatzsteuer
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Wir behalten uns vor, unsere Preise im Rahmen der allgemeinen Entwicklung der Marktpreise zu
ändern. Wir berechnen stets den am Liefertag gültigen Preis. Im Falle einer Preiserhöhung ist der
Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Proben und Muster
Warenproben und Bemusterungen gelten – wenn nicht anders vereinbart – nur als Anhaltspunkt für
die Eigenschaften des betreffenden Produkts. Unvermeidliche fabrikationsbedingte Abweichungen
hiervon geben keinen Grund zur Mängelrüge.
5. Lieferung
Die Lieferung unserer Produkte erfolgt nur in branchenüblichen Standardverpackungen (z.B. Säcke,
Kartons) mit dem von uns festgestellten Gewicht. Bei loser und bei verpackter Ware gelten Mehr- oder
Minderlieferung bis 5% als vertragsgemäß. Auch wenn wir die Transportkosten tragen, geht die
Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder
unser Lager verlassen hat. Transportschäden hat der Käufer unmittelbar bei dem betreffenden
Transportunternehmen zu reklamieren, innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen. Gerät der Käufer in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wenn nicht ausdrücklich ein fester Lieferzeitpunkt
vereinbart ist, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten nur als annähernd anzusehen, ohne
Gewähr für deren strikte Einhaltung. Soweit wir uns mit der Lieferverpflichtung in Verzug befinden, hat
uns der Käufer vor einem Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einwirkungen durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg,
Rohstoff- und Energiemangel, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie durch
ähnliche unvorhersehbare, unvermeidbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse befreien uns
für die Dauer dieser Einwirkungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur
Lieferung. Sofern diese Einwirkungen nicht nur vorübergehender Natur sind, spätestens aber nach 3
Monaten, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne Anspruch auf
Schadensersatz seitens des Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung
Sachmängel, Falschlieferungen und über 5 % hinausgehende Mengenabweichungen, die durch
zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach
Erhalt der Ware, schriftlich bei uns geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir
Fehlmengen nachliefern. Im Übrigen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung
des Sachmangels oder durch Umtausch der Ware berechtigt. Aufwendungen für die Nacherfüllung
tragen wir nur, soweit sie sich nicht deshalb erhöhen, weil der Käufer die Ware an einen anderen Ort
als den Lieferort verbracht hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ohne unsere Zustimmung darf
beanstandete Ware nicht verwendet werden. Wird sie dennoch verarbeitet, trägt der Käufer das volle
Risiko von Fehlproduktionen und sonstigen Folgeschäden. Abgesehen von den für die Untersuchung
der Ware erforderlichen Entnahmen durch den Käufer findet eine Rücknahme von Ware nur statt,
wenn sie sich noch im Originalzustand und in der unbeschädigten Originalverpackung befindet.
Ist der Käufer berechtigt, von uns einerseits Lieferung oder Nacherfüllung zu verlangen und
andererseits vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung oder
Aufwendungsersatz zu verlangen, so können wir den Käufer auffordern, seine Rechte binnen
angemessener Frist auszuüben. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, sind
wir nicht mehr zur Lieferung oder Nacherfüllung verpflichtet. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verursachung von Personenschäden sowie die
zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt. Soweit nicht einer der
vorstehenden Fälle gegeben ist, sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder
Unmöglichkeit der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer
Lieferung beschränkt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines
Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzüge innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung gewährt. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu
berechnen. Außerdem behalten wir uns die Geltendmachung darüber hinausgehender
Verzugsschäden vor. Bei uns eingehende Zahlungen tilgen die offenen Verbindlichkeiten des Käufers
in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Für Skontoabzüge ist der sich aus dieser Tilgungsregelung
ergebende Tilgungszeitpunkt maßgeblich. Zahlungen sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie
in bar gegen Quittung unmittelbar an einen unserer Geschäftsführer übergeben werden oder an eines
der von uns benannten Postscheck- oder Bankkonten erfolgen.
Wechsel und Schecks werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung und stets nur
zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs statt angenommen, Wechsel außerdem nur, wenn sie
diskontfähig sind. Die Aufrechnung gegen Kaufpreisforderungen mit anderen als unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist ferner die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
gegen Kaufpreisforderungen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsrückstand, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen
sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt
vorbehalten.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus Verträgen mit uns ist 04103 Leipzig in Deutschland.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, solange uns noch
Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor unserer vollen Befriedigung zu verpfänden oder zur
Sicherheit Dritten zu übereignen. Bei Zugriff dritter Personen, insbesondere bei Pfändungen des
Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unsererseits
zwecks Beseitigung des Zugriffs unverzüglich durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir
berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die
einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, unbeschadet aller
sonstigen uns nach diesen Bedingungen und nach den gesetzlichen Regelungen zustehenden Rechte
und Ansprüche.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren in Höhe des
Rechnungsendbetrags unserer Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Der Käufer ist zur
Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben und
Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung
mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam, auch wenn die Ware verarbeitet und/oder
vermischt wird. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Waren zu dem Wert der anderen Materialien. Eine Verarbeitung der Waren durch den Käufer wird
stets für uns vorgenommen. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren in der Weise mit
Sachen des Käufers vermischt, dass die Sachen des Käufers als Hauptsache anzusehen sind, so
überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Miteigentum für
uns. Bei einer Veräußerung einer verarbeiteten oder vermischten Sache, an der uns
Miteigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer uns die daraus entstehenden Forderungen in Höhe
unseres Miteigentumsanteils und im Übrigen nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes ab.
Werden die Waren außerhalb Deutschlands geliefert oder vom Käufer außerhalb Deutschlands
verbracht und ist der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geleistet, so ist der Käufer
verpflichtet, die Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die dafür erforderlich sind,
dass der Eigentumsvorbehalt auch im Bestimmungsland Bestand hat. Ist dies nicht möglich, hat der
Käufer uns auf Verlangen in Höhe des ausstehenden Kaufpreises ein dem Vorbehaltseigentum
vergleichbares dingliches Sicherungsrecht nach dem Recht des Bestimmungslandes einzuräumen
oder anderweitig Sicherheit zu leisten.
10. Auskünfte und technische Beratung
Verarbeitungshinweise, Informationen sowie technische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf
Grund unserer Erfahrungen. Ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung wird durch solche
Auskünfte ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag nicht begründet. Auskünfte befreien den Käufer nicht
von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften
bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für Auskünfte und
technische Beratung ist nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 6 ausgeschlossen.
11. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmung(en) im Übrigen bzw. des
Vertrags im Ganzen.
12. Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
Ausschließlich zuständig für Klagen im Zusammenhang mit Verträgen mit uns sind die für Leipzig
zuständigen, deutschen Gerichte.
Weißwasser Juni 2022
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